Erst denken, dann klagen

Vor 20 Jahren gingen die meisten Verlage mit ihren Publikationen online. Visionäre Mitarbeiter kämpften für ein Budget, um auch in dieser neuen digitalen Welt mitspielen zu können. Das Ergebnis war, dass jede Zeitung auch bald einen Online-Auftritt besaß und hier ihre Artikel der ganzen Welt kostenlos zur Verfügung stellte. Seitdem wurde viel Zeit, Mühe und Tinte in die Diskussion „Print oder Online“ gesteckt. Mathias Müller von Blumencron veröffentlichte am 11.09.2014 in der FAZ einen ausführlichen Artikel zu dieser Debatte1. Darin ruft er dazu auf, den Diskurs ad acta zu legen und stattdessen qualitativ hochwertigen Journalismus auf beiden Kanälen zu erzeugen. Sozusagen eine Symbiose beider Medien zu schaffen.

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Die falsche Paywall für Google

~ von Denis Winkelmann

Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger (LSR) soll diesen das ausschließliche Recht einräumen, ihre Erzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zu machen.[1] Sprich, selbst kurze Textstücke (Snippets) online verfügbarer Artikel sollen von Aggregatoren wie Google bezahlt werden. Funktionieren soll das über Lizenzierungen durch die Presseverleger.

Am 1. März 2013 hat der Bundestag in dritter Lesung mit 293 Stimmen für das umstrittene LSR gestimmt. Ganze 243 Abgeordnete stimmten dagegen.[2] Netzpolitiker der Opposition drohen, den Entwurf im Bundesrat einheitlich zu blockieren.[3] Sie und viele weitere Netzaktivisten sehen im LSR den Versuch deutscher Verlage, das Geschäft mit den Netzpublikationen falsch zu monetarisieren. Was kommen könnte, ist ein Ausfall der Vermarktung des deutschen Online-Journalismus.

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