von Dennis Sailsdorfer
Es passiert nicht oft, dass einem Start-Up-Unternehmen so sauber der Weg geebnet wird. Doch für eine in Berlin gegründete Fotosharing-Plattform sollte es genauso kommen. Instagram, einer der Marktführer dieser Branche, sorgte durch die Änderung seiner AGBs für einen guten Grund, als Nutzer umzusteigen. Und wohin? Zu EyeEm!
Von wegen AGBs liest niemand!
Auf den ersten Blick scheinen sich EyeEm1 und Instagram2 nicht groß zu unterscheiden. Beide Dienste bieten allerlei Fotofilter, ermöglichen das nachträgliche Taggen der Schnappschüsse und beide sind sowohl für Android als auch für iOs erhältlich. Wo ist also der Unterschied? Was kann EyeEm, was Instagram nicht kann? Die Antwort versteckt sich in den damaligen AGBs von Instagram. So viel zum Thema „AGBs liest sowieso niemand“. Die Facebook-Tochter Instagram kündigte am 18. Dezember 2012 zukünftige Änderungen in den Nutzerbedingungen und eine neue Datenschutzerklärung3 an, womit die User alles andere als glücklich waren. Die Online-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung fasst dieses Vorhaben noch einmal zusammen4.
Die Nutzer fotografieren und Instagram kassiert ab
Wieso sie so unglücklich waren? Laut AGBs (geplant ab dem 16. Januar 2013) sollte Instagram in der Lage sein, die Fotos der Nutzer an Dritte zu verkaufen. Dabei wird aber weder der Name des Fotografen genannt noch sieht dieser eine Entschädigung für seine verkauften Werke. Das Unternehmen kassiert schlichtweg das Geld ab und die Nutzer gucken doof durch ihre Kamera aus der Wäsche.
Daniel Weblauscher (Internet-Experte) hängt prompt die „Instagram-Kamera“ an den Nagel… (Quelle: http://www.youtube.com/watch?v=90_j8w9atxo5, Letzter Zugriff: 02.07.2013)