Facebook – Fahndungsbook?

Facebook hat weltweit mehr als 1.23 Milliarden Nutzer und ist damit das größte soziale Netzwerk. Neben der privaten Kommunikation der User durch private Nachrichten „Gefällt mir“ und dem „Teilen-Button“ gewinnt ein weiterer Trend immer mehr an Bedeutung: Das Teilen von Vermisstenanzeigen und Fahndungen via Facebook. Welche Vor- und Nachteile hat es, wenn die Polizei Fahndungen und Vermisstenanzeigen über Facebook veröffentlicht und zum „Teilen“ auffordert? Ist dadurch die Wahrscheinlichkeit eines Fahndungserfolgs höher? Und was ist mit dem Datenschutz?

von Janine Hefner

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Nicht nur viele Firmen und Unternehmen haben in den letzten Jahren und Monaten feststellen können, dass Facebook eine immer wichtigere Rolle in der heutigen Gesellschaft spielt. Auch Behörden wie zum Beispiel die Polizei haben bemerkt, dass man über dieses Netzwerk viele Menschen erreichen kann.1 Das Landeskriminalamt-Hannover sucht seit 2011 über Facebook nach vermissten Personen oder Straftätern. Die Polizei erhofft sich durch diese neue Art der Fahndung, insbesondere die Aufmerksamkeit derjenigen zu wecken, die über Radio, Zeitung oder den Fernseher eher schwierig zu erreichen sind.

„Gerade für die nachwachsende Generation hat das Internet als Informationsquelle, Kommunikationsplattform und Heimat sozialer Netzwerke eine enorme Bedeutung gewonnen. Und diese Bedeutung nimmt stetig zu.“ sagt Thomas Heilmann (CDU).2 Der Senator für Justiz und Verbraucherschutz in Berlin sieht in den oben genannten Argumenten nur Positives und befürwortet die Fahndung und Veröffentlichung von Vermisstenanzeigen per Facebook. „Gemeinsam können wir soziale Netzwerke für die Aufklärung von Straftaten nutzbar machen und die Öffentlichkeitsfahndung zukunftsfähig machen. Diese Chance sollten wir uns im Interesse einer wirksamen und schnellen Straftatbekämpfung nicht entgehen lassen“, so Heilmann.3

Dr. Alexander Dix ist seit 2005 Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit und sieht große Nachteile, die diese neue Fahndungsart mit sich bringt. Das Internet vergisst nichts. „Zudem ist im Internet häufig nicht eindeutig festzustellen, wer den Fahndungsaufruf veröffentlicht hat“, erklärt Dix.4 Ganz zu schweigen von dem Datenschutz, der damit nicht mehr gewährleistet ist. Datenschützer sehen es nämlich kritisch, Fahndungsinformationen auf US-Servern zu speichern.5

Die Polizei in Essen macht gerade den Test mit einem eigenen Facebook-Auftritt zu diesem Thema. „Diese Test-Dienststellen posten aber keine Fahndungsmeldungen bei Facebook, denn hier bereitet die Rechtslage Probleme. Denn die sozialen Netzwerke sitzen, “ wie bereits erwähnt, „ im Ausland und unterliegen nicht deutschem Recht. Ein Fahndungsfoto etwa wieder aus einem sozialen Netzwerk zu entfernen, wird da schwierig bis unmöglich. Deshalb hat das NRW-Innenministerium gerade eine Kommission eingerichtet, die bis Mitte des Jahres klären soll, wie die Polizei und die sozialen Netzwerke zusammenkommen.“ schreibt Marc Merken, freier Mitarbeiter des WDR, in einem Online-Artikel zu diesem Thema.6 Fahndungserfolge im Zusammenhang mit Facebook gab es bis jetzt allerdings noch nicht in den Polizei-Behörden in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Trotzdem ist nicht auszuschließen, dass weiterhin und immer häufiger Vermisstenanzeigen und Fahndungen über Facebook und andere soziale Netzwerke veröffentlicht werden. Denn „soziale Netzwerke entwickelten sich in den letzten fünf Jahren von einer kleinen Nischen- zu einer großen Massenveranstaltung,“ schreibt Lars Budde, Autor im Online-Magazin t3n, das Magazin für digitales Business.7 Und deshalb ist es gut vorstellbar, dass Facebook in Zukunft nicht nur zur Kommunikation privater Angelegenheiten dient, sondern mit diesem sozialen Netzwerk auch gesellschaftliche Anliegen „geteilt“, unterstützt und veröffentlicht werden.

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