Bundesbehörden wie der Bundesnachrichtendienst (BND) sind gegenüber Journalisten nur begrenzt auskunftspflichtig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem 13.10.2015 veröffentlichten Beschluss entschieden, wie Reuters am selben Tage meldete. Die Karlsruher Richter verwarfen die Beschwerde eines Journalisten, der im November 2010 vom BND Auskunft über die NS-Vergangenheit der hauptamtlichen und inoffiziellen Mitarbeiter des Geheimdienstes verlangte. Als die Antwort des BND auf sich warten ließ, erhob der für die „Bild“-Zeitung arbeitende Reporter eine sogenannte Untätigkeitsklage, die aber vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen wurde (Az. 1 BvR 1452/13).
Die Karlsruher Richter entschieden nun, der Journalist sei dadurch nicht in seinen Grundrechten verletzt worden. Die Landespressegesetze – auf die er sich berief – gewährten Journalisten „nur Zugang zu solchen Informationen, die bei öffentlichen Stellen bereits vorhanden sind“. Die Landespressegesetze beinhalteten keinen Anspruch darauf, dass eine Behörde Journalisten Informationen „verschafft“. Der Reporter habe Angaben vom BND verlangt, über die die Behörde damals selbst noch nicht verfügt habe. Die angefragten Informationen sollten vielmehr erst von einer eigens eingesetzten Historikerkommission erarbeitet werden.
Das Bundesverfassungsgericht beantwortete nicht die umstrittene Grundsatzfrage, auf welche Rechtsgrundlagen Auskunftsansprüche von Journalisten gegen Bundesbehörden gestützt werden können. Bislang gibt es dazu keine Bundesregelung. Ob diese nötig seien, ließen die Verfassungsrichter offen.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Politik 2013 aufgefordert, Gesetze zu erlassen, mit denen die Ansprüche festgeschrieben werden sollten. Ein Vorschlag der SPD im Bundestag scheiterte. Die Regierung sieht derzeit offenbar keine Veranlassung, die Transparenz auch ihrer selbst für Journalisten neu zu regeln. Sie hat es, so Jost-Müller Neuhof im Berliner Tagesspiegel, im „Minimalstandard“ bequem gemacht.
Zum sprachkritischen Kaleidoskop: In einer Meldung von Reuters hieß es am 21.9.2015: „Kroatien forderte Griechenland auf, keine Flüchtlinge mehr nach Europa durchzulassen“. Europa – es scheint immer unklarer, was und wo das noch ist oder sein soll ….
Dass Russland in vielen Medienberichten ganz und gar nicht zu „Europa“ zählt – das ist leider Standard. Die Ukraine liegt komplett in Europa, ist aber laut vielen Pressestellen und Journalisten erst „auf dem Weg nach Europa“. Aber das EU- und Euro- und NATO-Land Griechenland? Ganz, ganz böse Zungen könnten unken, hier werde im Sinne von Freudschen Versprechern Deutschland mit Europa gleichgesetzt. Mini mal Europa gleich Deutschland? Merkwürdige Standards …