1.) Die Kanzlerin hat am 15.4. fünf Minuten live vorgetragen, dass und warum sie namens der Bundesregierung die vom türkischen Präsidenten geforderte Ermächtigung zu Ermittlungen gemäß § 103 Strafgesetzbuch (Beleidigung und Verleumdung ausländischer „Majestäten“) im Falle „Gedicht Jan Böhmermann“ erteile. Frau Merkel hatte meines Erachtens Spielräume, dieses Ansinnen abzulehnen. Zumal sie ja selber erklärte, diesen nunmehr auch aus ihrer Sicht anachronistischen Straftatbestand recht flott (2018?) abschaffen zu wollen. Gegen manches platte Merkel-Bashing (Deutschland sei leider nicht souverän etc.) gibt es wiederum auch einige eher liberale Verteidiger, die sicher nicht nur sagen wollen: „Hauptsache, Erdogan hält Deutschland die Flüchtlinge fern“.
Sascha Lobo zum Beispiel twitterte sogleich: „Ihr denkt also, dass Merkel die Gewaltenteilung hätte missachten sollen, um gegen Erdogans Missachtung der Gewaltenteilung zu protestieren?“
Absolut gewaltenteilig?
Nett gezwitscher, aber der Spruch übersieht, dass die Paragrafen 103 und 104 weiterhin ziemlich untote Exempel dafür sind, dass auch die Gewaltenteilung eine relative ist. Hier werden einige mächtige Menschen als „gleicher“ denn alle anderen betrachtet, und die Entscheidung darüber, ob diese Königs-Karte gespielt werden darf, trifft die Exekutive als Machtpartei gleich mal selbst. Ziemlich vorbürgerliche Verhältnisse. Aber es hätte eben kein Automatismus des Absolutismus an dieser Stelle sein müssen, sondern Merkel hätte Erdogan – in der Tat gewaltenteilig – darauf verweisen können, dass er doch bitte wie jeder andere, der sich beleidigt sieht, den „zivilen“ § 185 in Anspruch nehmen möge – was der türkische Präsident ja auch macht. Aber dann wäre der vermutlich gewaltig beleidigt gewesen, und das hätte womöglich zu neuen Flüchtlingsbewegungen in Richtung Deutschland geführt. Das wiederum wäre Wasser auf die Mühlen der AfD, NPD etc. gewesen – und also hat sich Merkel doch mal wieder ganz pragmatisch clever verhalten, oder? So bekämpft man Fluchtursachen, könnten wir tirillieren, wenn es nicht so traurig wäre ….
Scheinbar oder anscheinend?
2.) In einer Reportage im ARD-Morgenmagazin am 20.4.2016 um 6.42 Uhr (http://mediathek.daserste.de/Morgenmagazin/moma-Reporter-Europ%C3%A4ischer-Blitzmaratho/Das-Erste/Video?documentId=34791776&topRessort&bcastId=435054; Aufruf am 20.4., 16.08 Uhr) sagt die Reporterin Gabriele Dunkel angesichts des bevorstehenden Blitzermarathons: „Scheinbar sind Kontrollen und saftige Geldstrafen doch der beste Weg, um Raserei entgegenzuwirken.“ Anscheinend aber meinte sie „anscheinend“. Denn „scheinbar“ bedeutet, dass die Autorin es anders und besser wüsste – „anscheinend“ hingegen lässt offen, ob es so ist oder nicht. Es hat aber zumindest den Anschein, als sei es so. Und genau das dürfte hier gemeint sein, allem Anschein nach.