Von Sebastian Köhler
1.) Journalisten als Hilfssheriffs der (versagenden) ersten, zweiten und dritten Gewalt im Staate? Diesen Eindruck vermittelten Äußerungen der Minister Schäuble oder Rösler, die erklärten, sie würden gerne auf die Recherche-Ergebnisse von Journalisten zum Thema „Steuervermeidung“ (Offshore-Leaks) zurückgreifen (vgl. http://kress.de/mail/alle/detail/beitrag/120773-offshore-daten-zu-steueroasen-ndr-und-sz-geben-unterlagen-nicht-an-behoerden.html, Aufruf am 104.2013, 18.53 Uhr). Gut, dass Norddeutscher Rundfunk und Süddeutsche Zeitung solche merkwürdigen Amtshilfeersuchen mit Verweis auf Informantenschutz und Redaktionsgeheimnis zurückgewiesen haben: Man wolle und könne die Daten nicht mit den Behörden teilen. Aber vielleicht kommen Politiker beim Studium der betreffenden öffentlich-relevanten Beiträge der Journalisten über legale, halblegale und illegale Steuervermeidung ja immerhin auf die Idee, mit erster (Parlament), zweiter (Regierung) und dritter Gewalt (Rechtsprechung) einfach im Alltag deutlich mehr zu machen, um der „Steuererosion“ (was für ein irreführend naturalisierender Ausdruck – das wird ja wohl von Menschen geplant und gemacht und gedeckt) nicht noch mehr Türen zu öffnen.
2.) Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat im Februar 2013 dem Auskunftsrecht von Journalisten gegenüber Bundesbehörden (z.B. BND) neue Grenzen gesetzt: Medienvertreter sollten künftig nur noch nicht-aufwendig zu beschaffende Informationen von Bundesbehörden verlangen dürfen. Und zwar nicht auf der Basis der Landespressegesetze (wie bisher), sondern „nur noch“ unter Berufung auf die allgemeinen Bestimmungen im Grundgesetz. Ein BILD-Reporter hatte vom BND Auskunft über die Nazi-Vergangenheit dortiger Mitarbeiter haben wollen. Journalistenverbände wie DJV und dju werteten das Urteil als Schwächung der Pressefreiheit in Deutschland (vgl. BLZ 21.2.2013, S.25).
3.) Zum sprachkritischen Kaleidoskop: Peter Großmann, der Sport-Präsentator im ARD-Morgenmagazin, redete (10.4.2013, 6.55 Uhr) davon, „Real Madrid könnte ein möglicher Gegner von Borussia Dortmund sein“. Das hat sich nicht versendet, sondern bleibt ein weißer Schimmel oder eben doppelt gemoppelt: Real könnte ein Gegner sein, oder aber Real ist ein möglicher Gegner. Eine der beiden Formulierungen reicht völlig. In den meisten der möglichen Welten. Zumindest aber im deutschen Fernsehen 2013.