{"id":744,"date":"2016-10-05T16:10:06","date_gmt":"2016-10-05T15:10:06","guid":{"rendered":"http:\/\/blogs.hmkw.de\/HierMagKritisiertWerden\/?p=744"},"modified":"2016-10-05T16:10:06","modified_gmt":"2016-10-05T15:10:06","slug":"schmaeh-kritik-und-einheits-gegroele","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/blogs.hmkw.de\/HierMagKritisiertWerden\/?p=744","title":{"rendered":"Schm\u00e4h-Kritik und Einheits-Gegr\u00f6le?"},"content":{"rendered":"<p>1.) Medienpolitisch wichtig dieser Tage sicher der Entscheid aus Mainz in Sachen &#8222;Schm\u00e4hkritik und B\u00f6hmermann&#8220; (vgl. http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/feuilleton\/debatten\/verfahren-gegen-jan-boehmermann-eingestellt-14465948.html; Aufruf am 5.10.2016, 12.30 Uhr): Die Ermittlungen gegen den ZDF-Moderator Jan B\u00f6hmermann wegen dessen \u201eSchm\u00e4hgedichts\u201c \u00fcber den t\u00fcrkischen Pr\u00e4sidenten Recep Tayyip Erdogan wurden eingestellt. Wie die Staatsanwaltschaft Mainz mitteilte, seien \u201estrafbare Handlungen nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen\u201c. Der TV-Satiriker und Grimme-Preistr\u00e4ger B\u00f6hmermann hatte sein Gedicht \u201eSchm\u00e4hkritik\u201c Ende M\u00e4rz in seiner Sendung \u201eNeo Magazin Royale\u201c vorgetragen.<\/p>\n<p><strong><em>Erm\u00e4chtigung zur Strafverfolgung<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Verdachts auf Beleidigung eines ausl\u00e4ndischen Staatsoberhaupts ermittelt. Dabei ging es zum einen um den Strafantrag Erdogans wegen Beleidigung nach Paragraph 185 des Strafgesetzbuches. Zum anderen hatte die Bundesregierung ihre &#8211; durchaus umstrittene &#8211; Erm\u00e4chtigung zur Strafverfolgung wegen des Vorwurfs der Beleidigung von Vertretern ausl\u00e4ndischer Staaten nach Paragraph 103 StGB erteilt (der nun laut Regierung ja abgeschafft werden soll). Parallel dazu soll aber noch eine Privatklage Erdogans gegen B\u00f6hmermann am 2. November in Hamburg vor Gericht kommen. Dort d\u00fcrfte es darum gehten, dass der t\u00fcrkische Pr\u00e4sident anscheinend erreichen will, den gesamten Text verbieten zu lassen. Auf seinen Antrag hatte das Hamburger Landgericht bereits im Mai eine einstweilige Verf\u00fcgung gegen B\u00f6hmermann erlassen. Der ZDF-Moderator darf demnach den gr\u00f6\u00dferen Teil seines Gedichts nicht wiederholen. <\/p>\n<p>Insbesondere zeigte sich die Mainzer Staatsanwaltschaft nicht sicher, ob B\u00f6hmermann Erdogan vors\u00e4tzlich beleidigt habe. Dagegen k\u00f6nnte nach Einsch\u00e4tzung der Staatsanwaltschaft sprechen, dass der Beitrag als Beispiel f\u00fcr eine \u00dcberschreitung der Meinungsfreiheit dienen sollte.<\/p>\n<p><strong><em>Sodomie und P\u00e4dophilie?<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Mit seinem Gedicht \u00fcber Erdogan wollte B\u00f6hmermann nach eigenen Angaben den Unterschied zwischen in Deutschland erlaubter Satire und verbotener Schm\u00e4hkritik aufzeigen. Der Text handelt unter anderem von Sex mit Tieren und Kinderpornografie und transportiert au\u00dferdem Klischees \u00fcber T\u00fcrken.<\/p>\n<p>Daniel Krause, Verteidiger Jan B\u00f6hmermanns im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mainz, kommentierte: \u201eDie Staatsanwaltschaft hat rechtsstaatlich entschieden und jedem  politischen Druck widerstanden. Das verdient Hervorhebung und Respekt.\u201c Der Rechtsanwalt Christian Schertz, der den Moderator in den vom t\u00fcrkischen Pr\u00e4sidenten angestrengten Zivilverfahren vertritt, kritisierte in seiner Stellungnahme Kanzlerin Merkel: \u201eAnders als etwa die Bundeskanzlerin, die offenbar in Unkenntnis des genauen Sachverhalts ihren Regierungssprecher die satirische Nummer von Herrn B\u00f6hmermann sogleich pauschal als &#8218;bewusst verletzend&#8216; bewerten lie\u00df, noch dazu gegen\u00fcber einer ausl\u00e4ndischen Regierung, hat die Staatsanwaltschaft erkannt, dass man das Gedicht nicht solit\u00e4r betrachten kann, sondern es in dem Gesamtkontext seiner Einbindung beurteilen muss.\u201c<\/p>\n<p>Die Bewertung der k\u00fcnstlerischen Arbeit B\u00f6hmermanns durch die Bundeskanzlerin stelle \u201enicht nur eine Kompetenz\u00fcberschreitung und eine nicht hinzunehmende Verletzung der verfassungsm\u00e4\u00dfigen Gewaltenteilung dar, sondern kam einer \u00f6ffentlichen Vorverurteilung gleich, die umso schwerer wiegt, als  dass sie von der t\u00fcrkischen Regierung als Ermutigung aufgefasst werden konnte, straf- und zivilrechtlich gegen Herrn B\u00f6hmermann vorzugehen.\u201c <\/p>\n<p><strong><em>Sehr positives Echo vielerorten<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Die ZDF-Spitze, die im Fr\u00fchjahr meines Erachtens noch eingeknickt war vor etwaigem politischen Druck, begr\u00fc\u00dfte nun lautstark die Einstellung der Ermittlungen. \u201eDas ist eine gute Nachricht\u201c, erkl\u00e4rte Intendant Thomas Bellut. \u00c4hnlich \u00e4u\u00dferte sich Frank Werneke, Mitglied des ZDF-Fernsehrats und stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Verdi, und erg\u00e4nzte, es sei ein Fehler der Bundesregierung gewesen, dem Ersuchen der t\u00fcrkischen Regierung zur Strafverfolgung B\u00f6hmermanns \u00fcberhaupt nachgegeben zu haben.<\/p>\n<p>Der Deutsche Journalisten-Verband zeigte sich ebenfalls erfreut. Damit sei \u201eklar, dass in Deutschland die Satirefreiheit einen h\u00f6heren Stellenwert besitzt als die Ehrpusseligkeit eines Autokraten\u201c, sagte der DJV-Bundesvorsitzende Frank \u00dcberall. Die Linken-Abgeordnete Sevim Dagdelen erkl\u00e4rte, der Staatsanwaltschaft m\u00fcsse man danken: \u201eIm Gegensatz zur vorverurteilenden Bundeskanzlerin Merkel verteidigt sie die Kunst- und Pressefreiheit in Deutschland gegen den t\u00fcrkischen Pr\u00e4sidenten Erdogan, einen erkl\u00e4rten Feind der Pressefreiheit.\u201c Und in der Tat &#8211; die t\u00fcrkische F\u00fchrung hatte erst dieser Tage wieder mehrere TV-Kan\u00e4le aus dem Satellitenangebot nehmen lassen, wegen mutma\u00dflicher Gef\u00e4hrdung der nationalen Sicherheit (siehe http:\/\/www.heise.de\/tp\/artikel\/49\/49581\/1.html, Aufruf am 5.10.2016, 12.37 Uhr)<\/p>\n<p>2.) Zum sprachkritischen Kaleidoskop: Im RBB-Inforadio sagte am 3.10.2016 um 13.07 Uhr der live aus Dresden zugeschaltete Reporter Karsten Wolf angesichts von lautstarken und heftigen Protesten gegen Merkel, Gauck &#038; Co. auf dem Weg zum Einheitsfeier-Gottesdienst: &#8222;Und diese Leute gr\u00f6lten ihre Parolen&#8220;. <\/p>\n<p><strong><em>Sachlich oder meinungsbetont?<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Ich denke, solche Worte k\u00f6nnten in einem Kommentar als meinungsbetonter Darstellungsform fallen &#8211; aber kaum in einem informationsbetonten Beitrag. Voltaire (1694-1778), einer der gro\u00dfen Aufkl\u00e4rer, soll ja ge\u00e4u\u00dfert haben, er teile bestimmte Meinungen ganz und gar nicht, g\u00e4be aber sogar sein Leben daf\u00fcr, dass sie ge\u00e4u\u00dfert werden k\u00f6nnten. Die Redeweise &#8222;Und diese Leute gr\u00f6lten ihre Parolen&#8220; hat auch mit etwaiger journalistischer Einordnung wenig zu tun &#8211; es ist eine stark abwertende \u00c4u\u00dferung. Nat\u00fcrlich hat laut Artikel 5 Grundgesetz die Meinungsfreiheit auch hierzulande ihre Grenzen, n\u00e4mlich in den Bestimmungen der entsprechenden Gesetze und insbesondere in den Regeln zum Schutze der Jugend sowie der pers\u00f6nlichen Ehre. Aber solange sich Demonstranten im Rahmen dessen bewegen, was (vielleicht gerade noch) erlaubt zu sein scheint, sollte der Berichterstatter doch versuchen, relativ sachlich zu bleiben. Und nicht zugleich &#8222;Scharfrichter&#8220; sein wollen.<br \/>\nDas hei\u00dft nun, dialektisch betrachtet, \u00fcberhaupt nicht, dass die Damen und Herren Petry und Meuthen, Gauland und H\u00f6cke etc. in mittlerweile gef\u00fchlt jeder Talkshow etc. gehypt werden m\u00fcssten. Wir Journalisten sollten einfach professionell-distanziert mit ihnen umgehen &#8211; das hei\u00dft prinzipiell auf Augenh\u00f6he (wie mit allen Menschen) und nicht weiterhin ziemlich von oben herab.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1.) 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