{"id":428,"date":"2014-11-19T22:05:10","date_gmt":"2014-11-19T21:05:10","guid":{"rendered":"http:\/\/blogs.hmkw.de\/HierMagKritisiertWerden\/?p=428"},"modified":"2014-11-19T22:05:10","modified_gmt":"2014-11-19T21:05:10","slug":"im-zweifel-pro-verdacht-und-doppelt-zusammenaddiert-haelt-besser","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/blogs.hmkw.de\/HierMagKritisiertWerden\/?p=428","title":{"rendered":"Im Zweifel pro Verdacht &#8211; und doppelt zusammenaddiert h\u00e4lt besser"},"content":{"rendered":"<p>1.) Zur aktuellen Viertel-Stunde: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die journalistische Medienfreiheit bei der sogenannten Verdachtsberichterstattung gest\u00e4rkt, wie unter anderem die Nachrichtenagentur Reuters meldete. Der BGH entschied am 18.11.2014 in Karlsruhe, dass das Nachrichtenmagazin &#8222;Der Spiegel&#8220; keine nachtr\u00e4gliche &#8222;Richtigstellung&#8220; zu einem Verdachtsbericht \u00fcber angebliche Verfehlungen eines fr\u00fcheren Spitzen-Juristen der HSH Nordbank ver\u00f6ffentlichen muss. Da der Verdacht inzwischen ausger\u00e4umt sei, k\u00f6nne vom &#8222;Spiegel&#8220; allerdings ein &#8222;Nachtrag&#8220; verlangt werden, dass nach Kl\u00e4rung des Sachverhalts der berichtete Verdacht nicht mehr aufrechterhalten werde, urteilte das Gericht. (Az. VI ZR 76\/14).<\/p>\n<p>In dem &#8222;Spiegel&#8220;-Bericht aus dem Jahr 2010 ging es um den Verdacht, der Ex-Chefjustiziar der HSH Nordbank, Wolfgang G\u00f6\u00dfmann, habe bei angeblichen Abh\u00f6rma\u00dfnahmen gegen ein fr\u00fcheres HSH-Vorstandsmitglied mitgewirkt. Gerichtlich ist inzwischen festgestellt, dass dieser Verdacht unberechtigt war. G\u00f6\u00dfmann hatte daher eine &#8222;Richtigstellung&#8220; vom &#8222;Spiegel&#8220; gefordert, die das Magazin jedoch ablehnte. Vor dem Oberlandesgericht Hamburg hatte G\u00f6\u00dfmann Recht bekommen. Dieses Urteil hob der BGH nun auf und erkl\u00e4rte, dass die Verdachtsberichterstattung des &#8222;Spiegel&#8220; zum Zeitpunkt der Ver\u00f6ffentlichung rechtm\u00e4\u00dfig gewesen sei. Der Fall wurde an das OLG Hamburg zur\u00fcckverwiesen.<\/p>\n<p>Ein Presseorgan k\u00f6nne &#8222;nicht verpflichtet werden, sich nach einer rechtm\u00e4\u00dfigen Verdachtsberichterstattung selbst ins Unrecht zu setzen&#8220;, begr\u00fcndete der 6. Zivilsenat des BGH seine Entscheidung. Ein Betroffener k\u00f6nne bei sp\u00e4terer Ausr\u00e4umung des Verdachts &#8222;nicht die Richtigstellung der urspr\u00fcnglichen Berichterstattung verlangen&#8220;. Dies ergebe die Abw\u00e4gung zwischen seinem Pers\u00f6nlichkeitsrecht und dem Recht journalistischer Medien auf Meinungsfreiheit.<\/p>\n<p>2.) Zum sprachkritischen Kaleidoskop: Klar, es gibt Apfelschimmel. Dennoch wird in der Regel nicht von &#8222;wei\u00dfen Schimmeln&#8220; geredet, also m\u00f6glichst nicht unbewusst tautologisch. Die Bundeskanzlerin scheint das ausnahmsweise nicht &#8222;alternativlos&#8220; zu finden, denn sie \u00e4u\u00dferte in Australien in einer Rede auf dem G20-Gipfel: &#8222;Die gr\u00f6\u00dfte Gefahr ist, dass wir uns auseinanderdividieren lassen&#8220;. Das sagte Angela Merkel angesichts unterschiedlicher Meinungen \u00fcber m\u00f6gliche Reaktionen westlicher Regierungen auf das Verhalten der russischen F\u00fchrung in der Ukraine-Krise (vgl. http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/politik\/ausland\/angela-merkel-kritisiert-putins-vorgehen-im-ukraine-konflikt-13270007.html, Aufruf am 19.11.2014, 21.48 Uhr). &#8222;Auseinanderdividieren&#8220; ist nat\u00fcrlich ein super-wissenschaftlich klingendes Wort, zumal aus dem Munde der promovierten Physikerin. Aber hei\u00dft &#8222;Dividieren&#8220; nicht schon Zer-Teilen oder Auseinanderlegen? Vielleicht soll ja aus ihrer Sicht gegen\u00fcber Putin (ja, sie d\u00fcrfte weiterhin auch sehr, sehr gut Russisch sprechen) gelten: Doppelt (zusammenaddiert) h\u00e4lt besser.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1.) 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